1. Geltungsbereich   
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe, Reparaturen und sonstige Leistungen gegenüber dem Besteller, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung von TELLAS abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des        Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. 

2. Angebote und Abschluss                                                                                                                   In Prospekten, Anzeigen und elektronischen Medien enthaltenen Angaben informieren lediglich über unser Produktsortiment und stellen kein Angebot im Sinne des §145 BGB dar. Abbildungen und Maßangaben stellen in keinem Fall die Zusicherung einer Eigenschaft dar, auch lässt sich aus ihnen nicht eine spezielle Eignung herleiten. Angebote sind freibleibend, soweit nicht von unserer Seite eine Bindungsfrist angegeben ist. An allen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Berechnungen, Pläne etc. behält sich TELLAS die bestehenden Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Es sei denn, dies wurde schriftlich durch uns gestattet. Ein Vertrag kommt  erst zustande, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt wurde.

3. Preise, Versand   
Es gelten die am Liefertag gültigen Preise zzgl. Mwst.. Bei Warenbestellungen ab 75,00€ netto  liefern wir in der Regel frei Haus. Darunter berechnen wir Versandkosten von 4,50€ zzgl. Mwst. Ausgenommen von dieser Regelung sind sperrige Gegenstände, Reparaturen und Ersatzteile. Hier werden die Versandkosten nach Aufwand berechnet.

4. Transportschäden   
Sämtliche Lieferungen erfolgen auf die Gefahr des Kunde / Bestellers. Der Kunde ist verpflichtet, offene Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Die Quittung über den Schaden ist uns unmittelbar vorzulegen. Nicht bestätigte offene Mängel können später nicht anerkannt werden und sind auch nicht versichert. Handelt es sich um einen verdeckten Transportschaden oder Mangel, so ist dieser sofort schriftlich beim Frachtführer anzuzeigen und die Regressansprüche sind beim Frachtführer anzumelden. Den Nachweis der Anmeldung des verdeckten Mangels erbringen Sie uns bitte sofort. Es gilt, für verdeckte Mängel die Einhaltung von Fristen zu beachten, in denen verdeckte Mängel nach Empfang der Ware anzuzeigen sind. Diese sind: innerhalb von 24 Stunden.

5. Lieferverpflichtung   
Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten voraus. Die Lieferfristen verlängern sich, auch innerhalb eines Verzuges, angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die TELLAS nicht zu vertreten hat. Außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet TELLAS für durch Verschulden eines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferung nicht. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gegenüber uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

6. Zahlungsbedingungen   
Warenrechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Anderslautende Zahlungsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums werden vom 3.Tage nach Rechnungsdatum ab                Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Alle Kosten, die durch nicht termingerechte Zahlung verursacht werden, wie zum Beispiel Verlängerungskosten, Prozesskosten, Anwaltskosten, usw. gehen zu Lasten des                säumigen Käufers. Wir behalten uns vor, bis zum Vorliegen einer positiven Kreditauskunft, Zahlung gegen Nachnahme zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Gutschriften erfolgen stets nach Abzug der auf den Rechnungsbetrag gewährten Skonti und anderen Nachlässen. Wechsel und Schecks werden als Zahlungsmittel nicht angenommen. Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist der Fachhändler berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des          Vertrages oder von dem gesamten Vertrag zurückzutreten, oder für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder Sicherstellung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche Eigentum von TELLAS. Der Käufer tritt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an TELLAS ab und zwar auch in soweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware von TELLAS solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten      oder aber nur unter dem einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an TELLAS ab. Im anderen Fall steht der Fa. TELLAS ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes  seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung auch weiterhin ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Auftrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen              und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.              

8. Reklamation, Haftung                                                                                                                     Wir sind stets bemüht, Ihnen nur absolut zuverlässige Qualitätsprodukte zu liefern. Sollte es dennoch einmal Grund zur Beanstandung geben (mangelhafte Ware oder Falschlieferung), so senden Sie die betroffene Ware (inklusive Rechnungs-  oder Lieferscheinkopie sowie detaillierter Fehlerbeschreibung) frei Haus, mit einer Autorisierungs-Nummer versehen, an uns. Ohne genaue und detaillierte Fehlerbeschreibung ist eine Bearbeitung nicht möglich. Sie erhalten eine solche Autorisierungs-Nummer nachdem Sie uns die Reklamation mit genauer Fehlerbeschreibung schriftlich angezeigt haben. Rücksendungen ohne Autorisierungs-Nummer und unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Bei Reklamationen von Druckerzubehör, Telefaxzubehör und Kopiererzubehör sind 2-3 Ausdrucke beizufügen, welche den Mangel dokumentieren. Ohne diese Ausdrucke ist eine Bearbeitung nicht möglich. Für ungerechtfertigt als defekt eingesandte Produkte werden die angefallenen Prüfkosten an den Einsender weiterberechnet. Der Kunde ist verpflichtet, die unberechtigt reklamierten Produkte zurückzunehmen. Die Rücksendung hat komplett (z. B. inklusive Software, Beschreibung, etc.) in Originalverpackung frei Haus an uns zu erfolgen. Unvollständige Rücksendungen können nicht bearbeitet werden und werden umgehend an den Kunden zurückgesandt. Berechtigte Reklamationen werden an den Lieferanten zur Reparatur eingesandt. Nach Reparatur erhält der Kunde das Produkt kostenfrei zugesandt. Bitte beachten Sie, daß bei Mängeln im Lieferumfang (fehlendes Produkt oder Lieferung eines nicht bestellten Produktes), uns dieser Mangel innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang angezeigt werden muß. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden und gehen zu Lasten des Bestellers. Keine Mängelansprüche bestehen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit und bei natürlicher Abnutzung. Mängelansprüche bestehen ferner nicht, soweit Schäden nach Gefahrübergang auf fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Besteller oder einen Dritten (insbesondere auf fehlerhaftem Einbau sowie mangelnder Wartung und / oder Inspektion) beruhen. Nimmt der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang.

Die Haftung für Folgeschäden jeglicher Art, die durch Nicht- oder Falschlieferung oder Nichtfunktion von bei uns bezogenen Produkten entstehen, wird ausgeschlossen. Unsere Haftung bezieht sich ausschließlich auf den Warenwert, der von uns angebotenen Produkte.                              

 9. Falschbestellungen und Stornierungen                                                                                   Bei Falschbestellungen erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20% vom jeweiligen Warenwert, mindestens jedoch EUR 10,00. Die Rücksendung hat frei Haus an uns zu erfolgen. Es kann nur originalverpackte Ware zurückgenommen werden. Rücksendungen sind mit einer Autorisierungsnummer zu versehen, die deutlich sichtbar außen auf der Verpackung angebracht      werden muss. Diese Nummer erhalten Sie nach Anforderung von uns. Unfreie Rücksendungen werden von unseren Mitarbeitern im Lager nicht angenommen. Falschbestellungen können nur innerhalb von 30 Tagen nach Kauf in Originalverpackung zurückgenommen werden. Wir behalten uns vor, bei Produkten, die speziell für einen Kunden beschafft wurden, die Rücknahme zu verweigern. Stornierungen von Produkten, die speziell für einen Kunden bestellt wurden bzw. deren Auftragsmenge den normalen Lagerbestand deutlich übersteigt, bedürfen der Schriftform und gelten nur mit schriftlicher Bestätigung des Fachhändlers als akzeptiert. Der Fachhändler behält sich vor, die Stornierung in solchen Fällen zu verweigern. 

10. Gerichtsstand                                                                                                                                     Soweit der Kunde / Besteller Vollkaufmann ist, gilt der Gerichtsstand des Verkäufers als vereinbart. 

11. Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser AGB im Übrigen nicht.       


Stand: 01.02.2014